Förmliche Programmbeschwerde gemäß § 11 SWR-Staatsvertrag

Frau Stefanie Schneider
Landessenderdirektorin Baden-Württemberg des SWR
Neckarstraße 230
70150 Stuttgart

In Kopie:
Herrn Peter Boudgoust
Intendant des SWR

Herrn Volker Stich
Vorsitzender des Landesrundfunkrates Baden-Württemberg des SWR

Frau Doro Moritz
Vorsitzende des Landesprogrammausschusses Baden-Württemberg des SWR

Herrn Peter Martin Thomas
Vorsitzender des Fernsehausschusses des SWR

Förmliche Programmbeschwerde gemäß § 11 SWR-Staatsvertrag

  • Sendung: Nachrichtensendung „Landesschau aktuell Baden-Württemberg /21.06.2015“
  • Autor: Christian Susanka
  • Beitrag: „Rechtsextreme auf Stuttgarter Demo“ / (Titel wurde mehrfach geändert)
    Rechte und Konservative demonstrieren gegen Bildungsplan“ / (24.06.2015)
    „Tausende gegen sexuelle Vielfalt“ / (nach dem 25.06.2015)
  • Beschwerdeführer: Thomas Schührer, Sprecher der Bürgerinitiative FaireMedien
  • Einreichungsdatum: 16. September 2015

 

Sehr geehrte Frau Schneider,

gemäß § 11 des SWR-Rundfunkstaatsvertrages lege ich förmliche Programmbeschwerde zum Nachrichtenbeitrag „Rechtsextreme auf Stuttgarter Demo“ (jetzt unter dem Titel “Tausende gegen sexuelle Vielfalt”) in der Landesschau aktuell Baden-Württemberg vom 21.Juni 2015 ein.

Der Nachrichtenbeitrag verstößt gegen § 3 Abs. 1 (Auftrag), § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 4 (Programmgrundsätze) des am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen “Staatsvertrag über den Südwestrundfunk”.

Die Verstöße gegen den “Staatsvertrag über den Südwestrundfunk” im Nachrichtenbeitrag „Rechtsextreme auf Stuttgarter Demo“ / “Tausende gegen sexuelle Vielfalt” im Einzelnen:

1) Im Beitrag heißt es: “Nicht die erste Demo gegen die Gleichstellung von Homo- und Transsexuellen, aber bislang die größte.”

Die Aussage, die Demonstration richte sich gegen die Gleichstellung von Homo- und Transsexuellen ist objektiv unrichtig. Weder das Aktionsbündnis DEMO FÜR ALLE noch einer der bisherigen Redner auf den Demonstrationen haben sich jemals gegen die Gleichstellung von Homo- und Transsexuellen ausgesprochen.

Richtig ist, dass sich die Demonstranten für den Erhalt von Ehe und Familie sowie den Schutz der Kinder vor Sexualisierung und Gender-Ideologie ausgesprochen haben.

Belege:
• die Ankündigung der DEMO FÜR ALLE (https://demofueralle.wordpress.com/service/demo-21-juni-15/)
• die auf dem Banner an der Spitze des Protestzuges und auf den offiziellen Plakaten des Veranstalters für alle sichtbar aufgedruckten Forderungen, die auch im Beitrag gezeigt werden
• die Forderungen der DEMO FÜR ALLE (https://demofueralle.wordpress.com/eine-seite/wer-wir-sind/)
• die Wort-Bild-Schere in dieser Passage (Gesprochenes Wort: “Nicht die erste Demo gegen die Gleichstellung von Homo- und Transsexuellen, aber bislang die größte.” Gezeigtes Bild: Offizielles Schild des Veranstalters mit der Aufschrift: “Ehe und Familie vor”.)
• die Pressemitteilung der Polizei (abrufbar unter: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/3052301). Die Polizei spricht von der „Demonstration zum Thema: “Für Ehe und Familie – Stoppt Gender-Ideologie und Sexualisierung unserer Kinder!“. Der Polizeibericht lag am 21. Juli 2015 eine Stunde vor Sendungsbeginn vor.

Verstöße:
In dieser Passage hält sich der Beitrag nicht an die in den Programmgrundsätzen des SWR festgelegte Verpflichtung zur “Wahrheit” (§ 6 Abs. 1). Die Informationen wurden nicht “gewissenhaft (..) recherchier[t]” (§ 6 Abs. 3) und sind nicht “wahrheitsgetreu” (§ 6 Abs. 3). Der gesprochene Text widerspricht dem gezeigten Bild (Wort-Bild-Schere). Die Passage entspricht somit nicht “anerkannten journalistischen Grundsätzen” (§ 6 Abs. 3). Durch die Fehlinformation wird der Auftrag des SWR, dass seine Angebote der “Information (…) zu dienen [haben]” (§3 Abs. 1), verletzt, da das Gegenteil geschieht. Die Passage verstößt demnach gegen § 3 Abs. 1 sowie § 6, Abs. 1 und 3 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk.

2) Im Beitrag heißt es: “Nicht nur Katholiken, sondern auch rechtsnationale AfD-Politiker ebenso wie Leser der rechtskonservativen Jungen Freiheit, aber auch die so genannte Neue Rechte ist vertreten, wie zum Beispiel die identitäre Bewegung.”

Die in dieser Passage vermittelten Informationen über Unterstützer und Teilnehmer der DEMO FÜR ALLE sind einseitig manipulativ selektiert, unvollständig, unausgewogen und nicht angemessen.

Genannt werden “Katholiken”, “AfD-Politiker”, “Leser der “Jungen Freiheit”” und die “identitäre Bewegung”. Keine dieser Gruppen ist repräsentativ für die DEMO FÜR ALLE, ihre Ausrichter, Unterstützer oder Teilnehmer.

a) “Katholiken”:
Es wird durch den Fokus auf eine einzelne christliche Konfession der irreführende Eindruck erweckt, die Demonstration habe ein religiöses Anliegen. Mit der ausschließlichen Nennung der Konfession der “Katholiken” legt die Passage nahe, dass Katholiken den Hauptanteil der Unterstützer der DEMO FÜR ALLE stellen.

Richtig ist, dass es der DEMO FÜR ALLE um das Anliegen des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie und des Elternrechts auf Erziehung geht und dass für dieses Anliegen überwiegend Eltern, Großeltern und Familien mit Kindern demonstrieren, unabhängig von ihrer religiösen Orientierung.
Die teilnehmenden Christen gehören freikirchlichen, orthodoxen, katholischen und evangelischen Gemeinschaften an.

b) “AfD-Politiker”:
Durch den Fokus auf Politiker der Partei AfD wird der irreführende Eindruck erweckt, die Demonstration habe ein parteipolitisches Anliegen. Durch die ausschließliche Nennung der Partei AfD erweckt die Passage zudem den irreführenden Eindruck, dass die DEMO FÜR ALLE der AfD nahesteht.

Richtig ist, dass es der DEMO FÜR ALLE um das Anliegen des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie und des Elternrechts auf Erziehung geht – unabhängig von Parteipolitik. Insofern man die Trägerorganisationen der DEMO FÜR ALLE als parteinah bezeichnen kann, sind diese überwiegend im Umfeld von CDU und CSU und nicht der AfD anzusiedeln.

c) Leser der “Jungen Freiheit”:
Durch ausschließliche Nennung der “Jungen Freiheit” wird der Eindruck erweckt, die Lektüre dieses Mediums sei ein dominantes Leseverhalten der Teilnehmer der DEMO FÜR ALLE.

Richtig ist, dass die Mediennutzung und die Lektürevorlieben der Teilnehmer der DEMO FÜR ALLE unbekannt sind. Die Auswahl eines einzelnen Zeitungslesers erscheint sehr willkürlich.

d) “identitäre Bewegung”:
Der Beitrag stellt einzelne Teilnehmer heraus, die anscheinend der „identitären Bewegung“ angehören. Damit wird der irreführende Eindruck erzeugt, die Demo sei von der rechten Szene dominiert.

Richtig ist, dass auf der DEMO FÜR ALLE in erster Linie Eltern, Großeltern und Familien mit Kindern für das Anliegen des grundgesetzlichen Schutzes von Ehe und Familie und des Elternrechts auf Erziehung demonstrierten. Sie mit der rechten Szene in Verbindung zu bringen, entbehrt der faktischen Grundlage. Die anscheinend der “identitären Bewegung” angehörigen Teilnehmer stellen im Vergleich zur Mehrheit der Teilnehmer eine marginale Gruppe dar.

e) Katholiken und Rechte werden in der Passage in einem Atemzug genannt. So wird der irreführende Eindruck einer besonderen Nähe zwischen beiden Gruppen erzeugt.

Richtig ist, dass katholische Christen und Rechte im Grundsatz verschiedene Anliegen haben.

f) Durch die Vorenthaltung von Informationen über seriöse, angesehene und achtbare Teilnehmer und Unterstützer der DEMO FÜR ALLE wird der irreführende Eindruck erzeugt, die Demonstration speise sich aus nur marginalen, randständigen Gruppierungen ohne gesellschaftliche und politische Bedeutung. Die Seriosität der Demonstration wird somit verzerrt vermittelt.

Richtig ist, dass die DEMO FÜR ALLE angesehene Unterstützer aus Gesellschaft und Politik in nennenswerter Zahl aufweist. Politiker von CDU und CSU haben an der Demonstration teilgenommen und Reden gehalten, darunter auch ein Landesvorstandsmitglied der CDU Baden-Württemberg. Grußworte kamen von Bundestagsabgeordneten der CDU und von einem katholischen Bischof.

Belege:
• Zahlreiche Fotoaufnahmen von der Demonstration, die zeigen, dass überwiegend Eltern, Großeltern und Familien mit Kindern demonstrierten (https://demofueralle.wordpress.com/service/demo-21-juni-15/fotos-21-juni-2015/)
• Die Auflistung der Reden und Grußworte durch den Veranstalter sowie die Videoaufnahmen der Reden, die zeigen, dass seriöse und teilweise hochrangige Vertreter der CDU und CSU sowie ein Bischof die DEMO FÜR ALLE unterstützen.
(Übersicht der Grußworte und Reden: https://demofueralle.wordpress.com/2015/06/22/alle-reden-und-grusworte-der-gestrigen-demo-fur-alle-in-stuttgart-zum-nachlesen/
Videoaufnahmen der Reden:
https://demofueralle.wordpress.com/service/demo-21-juni-15/videos-21-juni-15/)
• Die Auflistung der Bündnispartner der DEMO FÜR ALLE zeigt, dass die Demonstration nicht nur von Katholiken, sondern von zahlreichen anderskonfessionellen, überkonfessionellen und nichtkonfessionellen Organisationen getragen wird. Die Auflistung zeigt weiterhin, dass diejenigen Bündnispartner, die man als parteinah bezeichnen kann, weit überwiegend CDU und CSU nahestehen. (https://demofueralle.wordpress.com/eine-seite/wer-wir-sind/)

Verstöße:
In dieser Passage hält sich der Beitrag nicht an die in den Programmgrundsätzen des SWR festgelegte Verpflichtung zur “Wahrheit” (§ 6 Abs. 1). Er informiert nicht objektiv, sondern verzerrt. Die Verpflichtung der Redakteure “zur Objektivität und Überparteilichkeit [bei der Auswahl und Sendung von Nachrichten]” (§ 6 Abs. 3) wird nicht beachtet. Dem “Gebot journalistischer Fairness” (§ 6 Abs. 3) wurde nicht entsprochen. Die Passage ist dem Anliegen abträglich, “die Achtung (…) vor Glauben und Meinung anderer zu stärken” (§ 6 Abs. 2). Vielmehr achtet sie die sittlichen, religiösen und weltanschaulichen Überzeugungen der demonstrierenden Eltern, Familien und Christen nicht. Durch Auslassungen zahlreicher, wichtiger Informationen wird der Auftrag des SWR, “einen objektiven und umfassenden Überblick über das (…) regionenbezogene Geschehen (…) zu geben” (§ 3 Abs. 1), verletzt. Die Passage verstößt demnach gegen § 3 Abs. 1 und § 6 Abs. 1 bis 3 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk.

3) Im Beitrag heißt es: “Die Veranstalterin wollte sich eigentlich davon distanzieren.

Statement Hedwig von Beverfoerde: „Denen haben wir schon x Mal gesagt, sie sollen ihre Fahnen runternehmen. Das wissen die ganz genau. [Schnitt] Wir möchten grundsätzlich überhaupt keine Logos und keine Parteien, Gruppen, Organisationen hier haben. Das hab ich auch vorher angesagt.“

In der Wendung “wollte sich eigentlich davon distanzieren” kommt eine Unterstellung zum Ausdruck. Unterstellt wird, dass die Veranstalterin sich tatsächlich doch nicht davon distanzieren wollte.

Richtig ist, dass sich die Veranstalterin eindeutig distanzierte. Das direkt an die Unterstellung wiedergegebene Statement der Veranstalterin bringt dies klar zum Ausdruck. Die Unterstellung ist daher sachlich falsch.

Verstöße:
In dieser Passage hält sich der Beitrag nicht an die in den Programmgrundsätzen des SWR festgelegte Verpflichtung zur “Wahrheit” (§ 6 Abs. 1). Er ist in sich widersprüchlich. Die vom Nachrichtensprecher gemachte Unterstellung widerspricht dem anschließend gesendeten Statement. Die Passage entspricht somit nicht “anerkannten journalistischen Grundsätzen” (§ 6 Abs. 3). Durch die Fehlinformation wird der Auftrag des SWR, dass seine Angebote der “Information (…) zu dienen [haben]” (§3 Abs. 1), verletzt, da das Gegenteil geschieht. Die Passage verstößt demnach gegen § 3 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 und 3 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk.

4) Im Beitrag heißt es: “Auf der Gegendemo mischen sich Linke mit der Grünen Jugend. Aber auch die FDP ist dabei. Sie sehen die Demo für alle als rechtes Sammelbecken.“

Die in dieser Passage vermittelten Informationen über die Gegendemonstration sind einseitig manipulativ selektiert, unvollständig, unausgewogen und nicht angemessen. Durch die ausdrückliche Nennung der Grünen Jugend und der Partei FDP im Zusammenhang mit der Gegendemonstration wird dieser der Anschein von Seriosität und Renommee verliehen. Zentrale Informationen, die diesem Eindruck entgegenstehen, werden dagegen zurückgehalten.

Richtig ist, dass die Gegendemonstration von der linksextremistischen Szene aus Stuttgart und der Region dominiert war. Eine Organisation, die zur Gegendemonstration aufrief und eine Internetplattform, über welche die Gegendemonstranten organisiert wurden, werden im Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg unter dem Punkt “Linksextremismus” erwähnt.

Belege:
• Aufrufe über die Seite Indymedia (https://linksunten.indymedia.org/en/node/146088; https://linksunten.indymedia.org/en/node/145989; https://linksunten.indymedia.org/search/apachesolr_search/%22Demo%20f%C3%BCr%20alle%22)
• Erwähnung der Seite Indymedia auf der Website des Verfassungsschutzes und im letzten Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg (http://www.verfassungsschutz-bw.de/,Lde/Startseite/Arbeitsfelder/Nutzung+_Neuer_Medien_Linksextremismus?QUERYSTRING=indymedia; http://www.verfassungsschutz-bw.de/site/lfv/get/documents/IV.Dachmandant/Datenquelle/PDF/Verfassungsschutzbericht_BW_2014.pdf, Indymedia wird 14 mal erwähnt)
• Aufruf des Antifaschistisches Aktionsbündnis Stuttgart & Region (AABS) zur Gegendemonstration (https://aabstgt.wordpress.com/2015/06/06/am-21-juni-alle-auf-die-strase-keine-ruhe-den-rechten-hetzern/)
• Erwähnung der AABS im letzten Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg: http://www.verfassungsschutz-bw.de/site/lfv/get/documents/IV.Dachmandant/Datenquelle/PDF/Verfassungsschutzbericht_BW_2014.pdf, Erwähnung auf S. 243, 251, 253 u. 256)

Richtig ist auch, dass die Gegendemonstranten sich aggressiv verhielten. Aus ihren Reihen heraus wurden Rechtsbrüche und Gewaltakte verübt. Sie stellten eine physische Bedrohung für die Teilnehmer der DEMO FÜR ALLE dar. Im Polizeibericht heißt es dazu: „Am Rande der Aufzugsstrecke kam es immer wieder zu Provokationen und Blockadeversuchen durch Gegendemonstranten aus dem linken Spektrum. (…) Aufgrund der aufgeheizten Stimmung am Abschlusskundgebungsort vor dem Staatstheater, musste die Polizei die Absperrungen mit massiven Kräften sichern. Im Vorfeld und während des Demonstrationsgeschehens wurden insgesamt elf Platzverweise erteilt. Zwei Personen werden wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vier Personen wegen Körperverletzung und zwei Person wegen Beleidung angezeigt. Acht Personen müssen mit Anzeigen wegen Verstößen gegen das Versammlungsgesetz rechnen. Darüber hinaus beschlagnahmten die Einsatzkräfte ein Einhandmesser, Pfefferspray und Schals, die vermutlich als Vermummungsmittel vorgesehen waren.“

Beleg:
• Pressemitteilung der Polizei (http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/3052301)

Richtig ist auch, dass die Gegendemonstranten sich bereits bei früheren Veranstaltungen der DEMO FÜR ALLE aggressiv und gewalttätig verhielten und Rechtsbrüche begingen.

Belege:
• Erwähnung der linksextremen Aktionen gegen die DEMO FÜR ALLE im letzten Verfassungsschutzbericht Baden-Württemberg: http://www.verfassungsschutz-bw.de/site/lfv/get/documents/IV.Dachmandant/Datenquelle/PDF/Verfassungsschutzbericht_BW_2014.pdf (S. 220, 230f., 253f.)
• die Antwort des Stuttgarter Innenministeriums vom 15.12.2014 auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag im November 2014. (http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6148_D.pdf)

Verstöße:
In dieser Passage hält sich der Beitrag nicht an die in den Programmgrundsätzen des SWR festgelegte Verpflichtung zur “Wahrheit” (§ 6 Abs. 1). Er informiert nicht objektiv, sondern verzerrt. Die Verpflichtung der Redakteure “zur Objektivität und Überparteilichkeit [bei der Auswahl und Sendung von Nachrichten]” (§ 6 Abs. 3) wird nicht beachtet. Dem “Gebot journalistischer Fairness” (§ 6 Abs. 3) wurde nicht entsprochen. Durch Auslassungen zahlreicher, wichtiger Informationen wird der Auftrag des SWR, “einen objektiven und umfassenden Überblick über das (…) regionenbezogene Geschehen (…) zu geben” (§ 3 Abs. 1), verletzt. Die Passage verstößt demnach gegen § 3 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 und 3 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk.

5) Im Beitrag heißt es: “Die Polizei: Mit mehreren hundert Beamten im Einsatz. Das Ziel: massive Präsenz zeigen, um die beiden Demonstrationen voneinander zu trennen.”

Durch die Formulierung “um die beiden Demonstrationen voneinander zu trennen” erweckt die Passage den Eindruck, als wären sich zwei aggressive Gruppen gegenübergestanden.

Richtig ist, dass die Polizei die Teilnehmer der DEMO FÜR ALLE vor gewaltbereiten, linken Gegendemonstranten schützen musste. Aggression und Gewalt gingen ausschließlich von der Seite der Gegendemonstranten aus. Das war auch bei den vorangegangenen DEMOs FÜR ALLE der Fall.

Belege:
• Pressemitteilung der Polizei (abrufbar unter: http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110977/3052301)
• die Antwort des Stuttgarter Innenministeriums vom 15.12.2014 auf die Anfrage der CDU-Fraktion im Baden-Württembergischen Landtag im November 2014. (http://www.landtag-bw.de/files/live/sites/LTBW/files/dokumente/WP15/Drucksachen/6000/15_6148_D.pdf)

Verstöße:
In dieser Passage hält sich der Beitrag nicht an die in den Programmgrundsätzen des SWR festgelegte Verpflichtung zur “Wahrheit” (§ 6 Abs. 1). Die Informationen wurden nicht “gewissenhaft (…) recherchier[t]” (§ 6 Abs. 3) und sind nicht “wahrheitsgetreu” (§ 6 Abs. 3). Die Passage entspricht somit nicht “anerkannten journalistischen Grundsätzen” (§ 6 Abs. 3). Durch die Fehlinformation wird der Auftrag des SWR, dass seine Angebote der “Information (…) zu dienen [haben]” (§3 Abs. 1), verletzt, da das Gegenteil geschieht. Die Passage verstößt demnach gegen § 3 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 und 3 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk.

6) Die verschiedenen Auffassungen von Demonstranten und Gegendemonstranten werden nicht ausgewogen und angemessen dargestellt.

Begründung:
• Im Beitrag werden für die Demonstranten Hedwig von Beverfoerde und für die Gegendemonstranten Martin Kleinschmidt wie folgt zitiert:

Einleitender Kommentar des Nachrichtensprechers: „Die Veranstalterin wollte sich eigentlich davon distanzieren.“

Statement Hedwig von Beverfoerde: „Denen haben wir schon x Mal gesagt, sie sollen ihre Fahnen runternehmen. Das wissen die ganz genau. [Schnitt] Wir möchten grundsätzlich überhaupt keine Logos und keine Parteien, Gruppen, Organisationen hier haben. Das hab ich auch vorher angesagt.“

Einleitende Zusammenfassung des Nachrichtensprechers: „Sie sehen die Demo für alle als rechtes Sammelbecken.“

Statement Mario Kleinschmidt: „Das ist der Versuch, von Rechten, von Konservativen bis hin zu neonazistischen Kreisen, unter dem Deckmantel der Antibildungsplanproteste hier ne rechte Demo in Stuttgart durchzuführen.“

Die beiden O-Töne werden bereits schnitttechnisch nicht gleich behandelt. Die Aussage von Beverfoerde wird einleitend kommentiert („Die Veranstalterin wollte sich eigentlich davon distanzieren.“) und nur in Auszügen präsentiert, während die Aussage von Martin Kleinschmidt einleitend zusammengefasst („Sie sehen die Demo für alle als rechtes Sammelbecken.“) und ungeschnitten dargestellt wird.

• Bei der Wiedergabe ihrer Inhalte werden Demonstranten und Gegendemonstranten ungleich behandelt. Im ausgewählten O-Ton Beverfoerdes wird nicht die hauptsächliche inhaltliche Position der Demonstranten wiedergegeben. Wiedergegeben wird lediglich eine Distanzierung und eine formale Anforderung der Veranstalter, nämlich dass keine fremden Logos anderer Organisationen auf der Demonstration verwendet werden sollen. Das ist keine Wiedergabe der originären inhaltlichen Position der DEMO FÜR ALLE. Über die tatsächlichen inhaltlichen Thesen und Forderungen der Veranstalter der Demonstration wird der Zuschauer auch an keiner anderen Stelle des Beitrags zutreffend informiert. Der Vertreter der Gegendemonstranten Mario Kleinschmidt wird hingegen mit seiner inhaltlichen Position in der Hauptsache wiedergegeben.

Verstöße:
In der Gesamtschau berücksichtigt der Beitrag die verschiedenen Auffassungen von Demonstranten und Gegendemonstranten nicht “ausgewogen und angemessen” (§ 6 Abs. 4). Die Verpflichtung der Redakteure “zur Objektivität und Überparteilichkeit [bei der Auswahl und Sendung von Nachrichten]” (§6 Abs. 3) wird nicht beachtet. Der Nachrichtenbeitrag verletzt den Auftrag des SWR, “einen objektiven und umfassenden Überblick über das (…) regionenbezogene Geschehen (…) zu geben” (§3 Abs. 1). Der Beitrag verstößt demnach gegen § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und § 6 Abs. 3 und 4 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk.

7) Die Informationen zu Größe, Auftreten und Charakter der beiden Demonstrationen sind unvollständig, unausgewogen und nicht angemessen.

Begründung:
• Die Größenangabe zur DEMO FÜR ALLE lautet lediglich “bislang die größte”. Zur Gegendemonstration wird keine Information zur Teilnehmerzahl gegeben. Über die wirklichen Größenverhältnisse der beiden Demonstrationen (DEMO FÜR ALLE: 4000 Teilnehmer nach Angaben der Polizei bzw. 4600 Teilnehmer nach Angaben der Veranstalter, Gegendemonstration: ca. 250 Teilnehmer nach Angaben der Polizei) wird der Zuschauer nicht informiert.

Beleg für die Größenangaben der Demonstrationen:

• Sehr unterschiedlich werden Demonstration und Gegendemonstration behandelt bei der Information über deren jeweilige politische Unterstützung. Bei der DEMO FÜR ALLE wird die Information zurückgehalten, dass Politiker und Mandatsträger etablierter Parteien sowie kirchliche Würdenträger die Demonstration unterstützen. Es wird auch nicht gesagt, welchen Parteien die Politiker angehören. Mit Blick auf die Gegendemonstration wird hingegen darüber informiert, dass Vertreter etablierter Parteien sie unterstützen und welchen Parteien sie angehören.

• Informationen, die geeignet sind, das Anliegen und die Vorgehensweise der Demonstranten in ein ungünstiges Licht zu rücken, werden mit Blick auf die Demonstration DEMO FÜR ALLE gegeben (“Aber auch die so genannte Neue Rechte ist vertreten”), bei der Gegendemonstration aber verschwiegen (d.h. Phänomene wie deren Aggressivität und Gewaltbereitschaft). Diese Vorgehensweise ist besonders unausgewogen, weil die Anwesenheit von Anhängern der “identitären Bewegung” bei der DEMO FÜR ALLE von deren Veranstaltern ausdrücklich unerwünscht war, die Aggressivität bei den Gegendemonstranten demgegenüber von diesen intendiert war.

Belege für die Intention der Aggressivität sind die Aufrufe der Gegendemonstranten:

  • In einem Aufruf heißt es: “Solidarisch stellen wir uns den Rechten entgegen; egal ob Blockieren ihrer Aufmarschstrecke, das Infiltrieren und Stören von Innen, oder andere Aktionsformen – machen wir ihnen den Tag in Stuttgart so unbequem wie möglich.” (https://aabstgt.wordpress.com/2015/06/06/am-21-juni-alle-auf-die-strase-keine-ruhe-den-rechten-hetzern/)
  • In einem anderen Aufruf steht: „Wir werden am Sonntag kreativ den Rechten den Tag vermiesen – Wir möchten, dass sich alle Aktionsformen solidarisch ergänzen und begrüßen verschiedene Ideen, ob nun durch infiltrieren der Veranstaltung der Rechten, Blockaden oder lautstarken Gegenprotest an den Zugängen des Schillerplatzes. (…) Auch die Polizei wird uns nicht davon abhalten, uns den Rechten in den Weg zu stellen. (…) Sprecht Leute an, die ohne Pressebinden filmen oder fotografieren und bittet sie deutlich, das zu unterlassen. Auch ihr selbst solltet keine persönlichen Erinnerungsfotos mit eurem Handy schießen. Wir werden dafür sorgen, dass Bilder veröffentlicht werden – oft sind solche Privataufnahmen zu unserem Nachteil; die Aufnahmen der Polizei reichen aus, um Repressionsgründe zu konstruieren.“ (https://rechtsruckstoppen.wordpress.com/keine-demo-fur-alle/)

Verstöße:
In der Gesamtschau behandelt der Beitrag Demonstration und Gegendemonstration nicht “ausgewogen und angemessen” (§ 6 Abs. 4). Die Verpflichtung der Redakteure “zur Objektivität und Überparteilichkeit [bei der Auswahl und Sendung von Nachrichten]” (§6 Abs. 3) wird nicht beachtet. Der Nachrichtenbeitrag verletzt den Auftrag des SWR, “einen objektiven und umfassenden Überblick über das (…) regionenbezogene Geschehen (…) zu geben” (§ 3 Abs. 1). Der Beitrag verstößt demnach gegen § 3 Abs. 1, § 6 Abs. 1 und § 6 Abs. 3 und 4 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk.

8) Über die tatsächlichen und hauptsächlichen inhaltlichen Themen, Ziele und Forderungen der Veranstalter der DEMO FÜR ALLE, das heißt über den Gegenstand der Berichterstattung, wird der Zuschauer an keiner Stelle des Beitrags zutreffend informiert.

Begründung:
Die DEMO FÜR ALLE setzt sich für Ehe und Familie sowie den Schutz der Kinder vor Sexualisierung und Gender-Ideologie ein.

Hierüber wird weder im ersten Satz des Beitrags informiert, der vorgibt das Anliegen des Veranstalters wiederzugeben, dies jedoch nur verfälscht tut (siehe oben, Punkt 1), noch im O-Ton Beverfoerdes (siehe oben, Punkt 6), noch in einer der Varianten der Überschrift.

Beleg:
• die Forderungen der DEMO FÜR ALLE (https://demofueralle.wordpress.com/eine-seite/wer-wir-sind/)

Verstöße:
Der Beitrag informiert an einer Stelle falsch und an keiner Stelle zutreffend über die tatsächlichen und hauptsächlichen inhaltlichen Themen, Ziele und Forderungen der DEMO FÜR ALLE. Der Beitrag hält sich nicht an die in den Programmgrundsätzen des SWR festgelegte Verpflichtung zur “Wahrheit” (§ 6 Abs. 1). Die Informationen wurden nicht “gewissenhaft (..) recherchier[t]” (§ 6 Abs. 3) und sind nicht “wahrheitsgetreu” (§ 6 Abs. 3). Der Beitrag entspricht somit nicht “anerkannten journalistischen Grundsätzen” (§ 6 Abs. 3). Durch die Fehlinformation wird der Auftrag des SWR, dass seine Angebote der “Information (…) zu dienen [haben]” (§ 3 Abs. 1), verletzt, da das Gegenteil geschieht. Der Beitrag verletzt den Auftrag des SWR, “einen objektiven und umfassenden Überblick über das (…) regionenbezogene Geschehen (…) zu geben” (§ 3 Abs. 1). Der Beitrag verstößt demnach gegen § 3 Abs. 1 sowie § 6 Abs. 1 und 3 des Staatsvertrages über den Südwestrundfunk.

9) Die Überschrift ist trotz zweimaliger Änderung nach wie vor irreführend.

Begründung:
a) “Rechtsextreme auf Stuttgarter Demo”
Die erste Fassung der Überschrift rückt Personen, die nicht repräsentativ sind („Rechtsextreme“), ins Zentrum, und erzeugt somit einen völlig falschen Eindruck von der Veranstaltung (siehe dazu auch oben, Punkt 2).

b) “Rechte und Konservative demonstrieren gegen Bildungsplan”
Die zweite und vorübergehend vom Netz genommene Fassung benennt lediglich zwei Teilgruppen der Teilnehmer (“Rechte und Konservative”) und lediglich einen Teilaspekt (“Bildungsplan”) der DEMO FÜR ALLE (siehe dazu auch oben, Punkt 1 und 2).

c) “Tausende gegen sexuelle Vielfalt”
Die dritte und derzeitige Fassung („Tausende gegen sexuelle Vielfalt”) verfehlt immer noch, wie oben (Punkt 1 und 8) dargelegt, das Thema.

Keine der verschiedenen Fassungen der Überschrift wird dem Gegenstand der Berichterstattung hinreichend gerecht. Die Tatsache, dass die Überschrift zweimal geändert wurde, zeigt, dass die Redaktion bei der ersten und vorübergehend bei der zweiten Fassung selbst ein Ungenügen festgestellt hat.

Verstoß:
Die Überschriften entsprechen somit nicht “anerkannten journalistischen Grundsätzen” (§ 6 Abs. 3).

Fazit:

Der Nachrichtenbeitrag „Rechtsextreme auf Stuttgarter Demo“ (jetzt unter dem Titel “Tausende gegen sexuelle Vielfalt”) in der Landesschau aktuell Baden-Württemberg vom 21. Juni 2015 enthält falsche, unvollständige, unangemessene, in sich widersprüchliche und unausgewogen einseitige Informationen. Mit diesem Beitrag wird der SWR seinem Auftrag und seinen Programmgrundsätzen nicht gerecht. Der Beitrag verstößt gegen § 3 Abs. 1 (Auftrag), § 6 Abs. 1, § 6 Abs. 2, § 6 Abs. 3 und § 6 Abs. 4 (Programmgrundsätze) des am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen “Staatsvertrags über den Südwestrundfunk”.

Es werden unbescholtene Bürger, die von ihrem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit Gebrauch machen, durch Manipulationen in ein negatives Licht gerückt. Der Beitrag ist somit dem Auftrag abträglich, den “gesellschaftlichen Zusammenhalt (…) [zu] fördern” (§ 3 Abs. 1).

Sehr geehrte Frau Schneider, ich bitte um Ihren baldigen Bescheid zu meiner Beschwerde.

Ich erwäge gemäß § 20 Abs. 3 der SWR-Hauptsatzung den zuständigen Ausschuss über dessen Vorsitzenden anzurufen und die Beratung der Beschwerde zu verlangen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Schührer